Mitarbeiter:innen/Therapeut:innen
Sie können mit der praktischen Ausbildung beginnen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Bitte lesen Sie zur Vorbereitung auf das Seminar das Ambulanzhandbuch sowie die Psychotherapie-Richtlinie und die Muster-Berufsordnung (Beides im Anhang des Ambulanzhandbuchs).
Das Seminar findet immer in der Anna-Zammer-Straße 27, 30171 Hannover statt. Freitag von 16:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 09:30 bis 18:30 Uhr.
Bitte melden Sie sich 3 Wochen vor Seminartermin an!
Hier die nächsten Termine:
Wir haben einen prototypische Abrechnungsplan für den Ambulanzstart in den ersten 12 Wochen erstellt. Dieser Plan soll Ihnen eine Orientierungshilfe bieten, mit welchen Beträgen Sie als interner Teilnehmer in den ersten 12 Wochen rechnen können.
Folgende Annahmen haben wir gemacht:
Prototypischer Abrechnungsplan
Welche Anträge sind für welche Therapieformen zusammenzustellen und wie sind die PTV-Formulare auszufüllen. Im Folgenden finden Sie in Anlehnung an das Antragsseminar ein paar Beispiele:
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die Gruppentherapie sowie für Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie, zusätzlich auch mit einem Beispiel, wenn 2 Therapeuten einen Patienten behandeln wollen.
KZT 1 Beispielantrag bei Kombinationsbehandlung mit 2 Therapeuten
LZT Fortführung bei Kombinationsbehandlung Gruppe
Bitte nutzen Sie diese Tabelle für die Anrechnung Ihrer Gruppentherapiestunden auf die Praktische Ausbildung nach §4. So führen Sie die Tabelle:
Dem Programm sind Formeln hinterlegt, sodass es Ihnen gleich ausrechnet, wie viele Gruppenstunden Ihnen angerechnet werden können.
Bedenken Sie bitte: Eine Gruppe muss mindestens aus 3 Teilnehmern bestehen. Wenn nur 2 Teilnehmer kommen, können Sie keine Gruppensitzung durchführen. Alternativ können Sie aber mit den beiden Patienten jeweils eine Einzelsitzung durchführen, sofern beide Patienten bei Ihnen eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppensitzung durchführen.
Anrechnung Gruppentherapie für Praktische Tätigkeit
Verordnungen sind zunächst immer mit den Supervisoren zu klären!
Bei der Reha-Verordnung bedenken Sie bitte:
Sie können nur - in Absprache mit Ihrem Supervisor - eine psychosomatische Reha zu Lasten der Krankenkasse verordnen, nicht zu Lasten der Rentenversicherung. Daher ist dem Formular eine Anfrage-Blatt vorgelegt: oben rechts gegkennzeichnet mit Teil A. Das senden Sie an die Krankenkasse, um zu klären, welcher Kostenträger für Ihren Pat. in Frage kommen würde. Sie senden nur diesen Teil A weg, ohne die anderen Teile des Antrags. Die anderen Teile B bis D senden Sie erst ab, wenn Ihnen klar ist, dass die Krankenkasse der Kostenträger ist.
Bitte folgende Formulare ausfüllen und an derer@gfvt.de oder demiran@gfvt.de senden, wenn Sie mit den §4 Stunden in unseren Ambulanzen starten wollen.
Anmeldeformular Ambulanzen intern
Anmeldeformular Ambulanzen extern
Alle externen Teilnehmer:innen füllen bitte bei der Nutzung von Räumen unserer Kooperationspraxen folgenden Studennachweis aus. Dieser ist quartalsweise mit der Rechnung der Kooperationspraxis durch die/der Praxisinhaber*In an uns weiterzuleiten.
Vorlage Stundennachweis Raummiete §4